Harmonisierung der Quellensteuer 2021

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Diverse neue Berechnungen der Quellensteuer werden verlangt bei Anwendungsfällen wie etwa Teilzeit-Pensum eines quellensteuerpflichtigen Mitarbeiters in Verbindung mit Ersatzeinkünften bei anderen Arbeitgebern, untermonatige Ein-/Austritte, regelmässige / unregelmässige Stundenlöhner, geleistete Arbeitstage im Ausland oder Lohnarten, welche Bezug auf das Vorjahr haben (z.B. Bonus) etc.

Als Voraussetzung für die neue QST 2021 Berechnung ist zwingend ein Update auf die Version 2019 oder 2020 durchzuführen. Die passende Softwareversion benötigt zusätzliche Parametrierungen in den Stammdaten (insbesondere Lohnarten), welche aber bereits vorab zum Service-Pack vorgenommen werden können.

Das Bundesgesetz und die Verordnung enthalten diverse relevante Neuerungen. Alle Informationen finden Sie im Kreisschreiben Nr. 45 sowie in unserem Flyer.

 

Download
Flyer Harmonisierung der Quellensteuer 2021
sft_qst_flyer.pdf
Adobe Acrobat Dokument 317.2 KB